SATZUNG

SATZUNG des Schützenkreises Bad Zwischenahn vom 28.02.2002 geändert durch Beschlüsse der Versammlungen am 26.02.2014, 11.08.2015 und 27.02.2020

§1

Name und Sitz

Die in der Gemeinde Bad Zwischenahn ansässigen Schützenvereine sind im Schützenkreis Bad Zwischenahn organisatorisch zusammengeschlossen.
Der Verein führt den Namen Schützenkreis Bad Zwischenahn und hat seinen Sitz in Bad Zwischenahn. Er soll im Vereinsregister eingetragen sein.

§ 2

Eintritt, Austritt, Ausschluss

Der Eintritt in den Verein ist anderen Vereinen jederzeit durch entsprechende schriftliche Erklärung möglich. Der Beitritt bedarf der Zustimmung des Vorstandes des Schützenkreises Bad Zwischenahn.

Der Austritt aus dem Schützenkreis Bad Zwischenahn ist jederzeit durch schriftliche Erklärung zum Schluss des Geschäftsjahres möglich.

Ein Mitgliedsverein kann durch Beschluss einer ordentlichen oder außerordentlichen Jahreshaupt-versammlung mit einfacher Stimmenmehrheit ausgeschlossen werden. Die Delegierten des betroffenen Vereins haben bei dieser Abstimmung kein Stimmrecht.

§ 3

Zweck

Der Verein verfolgt ausschließliche und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und zwar durch Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Schießsports.

Vereinszweck ist die planmäßige Pflege von Leibesübungen, insbesondere des Schießsportes.
Es wird insbesondere verwirklicht durch

1. Abhalten von geordneten Schießsportübungen und Wettkämpfen (Kreismeisterschaft, Gemeinde- und
Ratsherrenpokalschießen und dergleichen)

2. Durchführung von Fachkursen und Schießsportveranstaltungen

3. Ausbildung und Einsatz von sachgemäß vorgebildeten Übungsleitern/innen

Zweck des Schützenkreises ist:

1. die allgemeine Pflege und Förderung des Schießsports (Kreismeisterschaft, Gemeinde- und Ratsherren- Pokalschießen, Gemeinde-Königsschießen, Kreis-Fernwettkämpfe)

2. die Förderung des Sportschießens

3. die Pflege der Schützentradition und der Kameradschaft als kulturelle Aufgabe

4. Übernahme der Repräsentationspflichten auf Gemeindeebene, soweit diese den Schützenkreis betreffen.

§ 4

Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das jeweilige Kalenderjahr.

§ 5

Zusammensetzung des Vorstandes

Der Vorstand untergliedert sich in

a) den geschäftsführenden Vorstand
b) den erweiterten Vorstand.

a) Dem geschäftsführenden Vorstand gehören acht Mitglieder an:

1. der Präsident
2. der Vizepräsident
3. der Kreissportleiter
4. der Kreis-Jugendsportleiter
5. die Kreisdamensportleiterin
6. der Kreis-Bogensportleiter
7. der Kassenführer
8. der Schriftführer.

b) Dem erweiterten Kreisvorstand gehören an:
1. die drei stellvertretenden Sportleiter
2. die Ehrenpräsidenten
3. die Übungsleiter

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind Präsident, Vizepräsident und der Schriftführer.
Vertretungsberechtigt sind der Präsident allein oder der Vizepräsident mit dem Schriftführer gemeinsam

§ 6

Dauer der Amtszeit des Vorstandes

1. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre.

2. Bei den Wahlen scheidet jeweils 1/3 des Vorstandes aus und zwar in der Reihenfolge:
a)Präsident/in – Kreissportleiter/in – stellv. Damensportleiter/in – Bogensportleiter/in
b)Vizepräsident/in – Damensportleiter/in – Stellv. Kreis-Jugendsportleiter/in
c)Schriftführer/in – Kassenführer/in – Kreis-Jugendsportleiter/in – stellv. Kreissportleiter/in Es ist Wiederwahl möglich.

3. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit durch Tod, Krankheit oder anderen dringenden Gründen aus, so ist eine Nachwahl auf der folgenden Jahreshauptversammlung für den Rest der Amtszeit vorzunehmen.

§ 7

Finanzen

1. Zur Deckung der laufenden Unkosten
a) für die Geschäftsführung
b) für den Schießsportbetrieb
c) für Auszeichnungen, Ehrungen und Jubiläen es wird eine Umlage (Jahresbeitrag) von jedem Mitgliedsverein erhoben.

2. Die Höhe der Umlage wird für das laufende Geschäftsjahr auf der Jahreshauptversammlung des Schützenkreises Bad Zwischenahn durch Beschluss festgesetzt.

3. Der Anteil je Mitgliedsverein wird nach der Zahl der gemeldeten beitragspflichtigen Mitglieder (Meldung an den OSB) und einer Staffelung errechnet.

4. Der Kassenführer führt über die Einnahmen und Ausgaben ein Kassenbuch mit Belegen.

§ 8

Kassenrevisoren

1. Die Kasse wird jeweils vor der Jahreshauptversammlung von den zwei gewählten Kassenrevisoren geprüft.

2. Die Kassenrevisoren geben in der Jahreshauptversammlung den Prüfbericht ab und können die Entlastung des Vorstandes beantragen.

3. Die Kassenrevisoren werden für zwei Jahre gewählt und zwar so, dass in jedem Jahr ein Kassenrevisor ausscheidet und ein neuer Kassenrevisor gewählt wird. Eine Wiederwahl ist nicht möglich.

§ 9

Jahreshauptversammlung

1. Die Jahreshauptversammlung sollte bis zum 15. April eines jeden Jahres durchgeführt werden.

2. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand unter Einhaltung der Ladefrist von zwei Wochen unter
Beifügung der Tagesordnung in schriftlicher Form.

3. Über die Mitgliederversammlungen ist ein Protokoll zu führen, dass vom Versammlungsleiter und
vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 10

Delegierte

Die stimmberechtigten Mitglieder der Jahreshauptversammlung des
Schützenkreises Bad Zwischenahn sind fünf Delegierte je Verein sowie der erweiterte
Kreisvorstand; nur anwesende Delegierte haben ein Stimmrecht.
Bei Wahlen und Beschlüssen ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidend.

§ 11

Wahl des Kreisvorstandes

1. Die Wahlen zum Kreisvorstand werden in offener Wahl durchgeführt. Auf Antrag einer Wortmeldung
muß geheim abgestimmt werden.

2. Für die Neuwahl oder Nachwahl des Vorstandes hat der amtierende Vorstand das 1. Vorschlagsrecht
unter Berücksichtigung der regionalen Vertretung.

§ 12

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 13

Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 14

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 15

1. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Schützenkreises Bad Zwischenahn e. V. werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der mittelbaren Mitglieder im Schützenkreis Bad Zwischenahn e.V. genutzt, gespeichert, übermittelt und verändert.

2. Jedes mittelbare Mitglied hat das Recht auf:
a. Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind;
b. Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind;
c. Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt;

d. Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.

3. Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den mittelbaren Mitgliedern folgende Daten erhoben: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Ehrungen. Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert.

4. Den Organen des Schützenkreises Bad Zwischenahn e. V. oder sonst für den Schützenkreis Bad Zwischenahn e. V. Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Schützenkreises Bad Zwischenahn e. V. hinaus.

§ 16

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins
an die Gemeinde Bad Zwischenahn, die es im Sinne der Gemeinnützigkeit unmittelbar und ausschließlich für den in der Satzung bestimmten Zweck zu verwenden hat

Aschhausen, den 27.02.2020

Schützenverein Aschhausen, vertreten durch Friedrich Lüttmann
Schützenverein Dänikhorst, vertreten durch Gerd Bockhorst
Schützenverein Ekern, vertreten durch Uwe Kirstein
Schützenverein Kayhauserfeld, vertreten durch Jannfred Claußen
Schützenverein Ohrwege, vertreten durch Andrea Frerichs
Schützenverein Petersfehn, vertreten durch Elmar Schmidt
Schützenverein Rostrup, Hanna Graw-Gerdes